Buchungsoptionen und
aktuelle Gebührentabelle
Grundsätzlich werden im KiFaZ 5 Tage in der Woche gebucht, das entspricht der Mindestbuchungszeit von 3-4 Stunden täglich (15-20 Stunden pro Woche). Uns ist bekannt, dass es auf dem Markt der Möglichkeiten auch andere Angebote gibt
Wir haben uns im Interesse der Kinder für die regelmäßige 5-Tage-Woche entschieden, denn so können wir einen sicheren Bindungsaufbau zu den Pädagoginnen und den anderen Kindern gewährleisten. Jedes Kind erhält dadurch die Chance, sich im Alltag zu orientieren, verlässliche Tagesrituale zu erfahren und sich zunehmend selbstständig in seiner Kinderkrippe bewegen zu können. Zudem stehen die Kinder nicht vor der Herausforderung eines täglichen Wechsels innerhalb der Gruppe (Luca kommt montags und mittwochs, Ben donnerstags und freitags und Laura am Dienstag). Als Erwachsene haben Sie sicher eine Vorstellung davon, was es bedeutet, in einer Firma, einem Geschäft, einer Einrichtung nur an zwei oder drei Tagen in der Woche für ein paar Stunden vor Ort zu sein... Natürlich können Sie selbst darüber entscheiden, ob Sie Ihr Kind an freien Tagen zu Hause lassen. Eine gewisse Regelmäßigkeit legen wir jeder Familie dennoch ans Herz. Bindungen brauchen Zeit und Pflege, um zu wachsen und zu gedeihen. Schenken Sie Ihrem Kind diese Zeit.
Sie haben die Möglichkeit, sich neben der vorgegebenen Kernzeit (08.00-12.00 Uhr) Stunden dazu zu buchen (zwischen 6.30 Uhr und 16.30 Uhr). Diese können tageweise variieren. Nicht genutzte Stunden innerhalb einer Woche verfallen. Gern finden wir mit Ihnen die Buchungszeit, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt. Sie haben die Möglichkeit, zum Monatswechsel die Buchungszeit sich ändernden Bedürfnissen anzupassen.
Zum Monatsbeitrag hinzu kommen monatlich
€ 6,00 Spiel- und Teegeld,
eine Frühstückspauschale von € 6,00
sowie der Mittagessenbeitrag in Höhe von € 2,50 im Krippenbereich
und € 3,20 im Kindergartenbereich pro genutzte Mahlzeit.
Bitte beachten Sie: der Beitrag wird als Gesamtsumme um den 10. eines Monats per SEPA abgebucht, das Mittagessen nach Verbrauch und Abrechnung im Folgemonat (z.B. Abrechnung für Juli mit Abbuchung im August).
Bitte beachten Sie, beim Beitragszuschuss des Landes Bayern gibt es ein entscheidendes Datum: der 01.09. eines Jahres
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Für Kinder, die bis zum September eines Jahres keine 3 Jahre alt werden, können Sie beim Zentrum für Familie Bayern einen Antrag auf Krippengeld stellen. Dieser monatliche Zuschuss ist einkommensabhängig und kann bis zu € 100,00 betragen. Jede Familie muss diesen Antrag individuell für sich stellen. Vom KiFaZ benötigen Sie die Bestätigung der Buchungszeit sowie der monatlichen Gebühren. Der Antrag ist unabhängig von der Betreuungsform. So kann also auch das Krippengeld für Kinder beantragt werden, die mit 2,5 Jahren im Kindergartenbereich aufgenommen werden.
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Für Kinder, die bis zum September eines Jahres 3 Jahres alt sind, zahlt das bayerische Land € 100,00 pro Monat Beitragszuschuss direkt an die Kindertageseinrichtung. Wir reduzieren Ihre Beitragskosten automatisch um € 100,00.
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Unabhängig von den Zuschüssen wird der Beitrag für das Mittagessen erhoben. Wir rechnen pro bestellte Portion ab.