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DE
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Wichtige

Information

Ganz grundsätzlich:

  • Wir nehmen nur Platzanfragen von geborenen Kindern entgegen. Das hat für uns vor allem ethische Gründe. Niemand wird dadurch benachteiligt, denn Frauen werden zu unterschiedlichen Zeiten schwanger und ebenso verschieden sind die Geburtstermine.
  • Jedes Kind ist einmalig auf dieser Welt und jedes Kind darf zu uns kommen.
  • Die Kommune Gunzenhausen ist rechtlich für die Bedarfsplanung und die Vorhaltung von ausreichend Kitaplätzen verantwortlich.

Mit unserer Betriebserlaubnis, die durch das zuständige Jugendamt erteilt wird, erfolgt auch – wie für jede andere Kindertageseinrichtung auch, die Festlegung der Höchstbelegungszahl. Diese benennt, wie viele Kinder höchstens gleichzeitig anwesend sein dürfen. Bei uns ist diese Höchstbelegungszahl auf 136 Kinder festgelegt: 36 Kinder im Krippenbereich in drei Gruppen und 100 Kinder im Kindergartenbereich in sechs Gruppen.

  • Eine Betriebserlaubnis findet ihre genaue gesetzliche Regelung im BayKiBiG und orientiert sich u.a. am pädagogischen Konzept, den räumlichen Gegebenheiten und dem Personalschlüssel. So können wir mit unserem Konzept den Kindern und Familien stabile Gruppenverbände, kleinere Gruppengrößen als üblich sowie ein sehr flexibles Buchungszeitenmodell anbieten.

Ist die Höchstbelegungszahl erreicht, können keine weiteren Plätze vergeben werden und so speichern wir weitere Aufnahmeanfragen auf einer Warteliste.

Uns erreichen immer wieder Anfragen zum aktuellen Stand dieser Warteliste.

  • Einige Familien treten auch mit der Erwartungshaltung an uns heran, stetig und mindestens monatlich über aktuelle Entwicklungen informiert zu werden. Wir verstehen den Wunsch, müssen uns allerdings den Realitäten stellen: für uns ist das neben den vielen anderen Aufgaben in unserem KiFaZ zeitlich schlichtweg nicht leistbar. Unter dem Punkt Organisation der Platzanfrage finden Sie alle Informationen zur weiteren Vorgehensweise.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass wir Nachfragen zur Belegung in Folgejahren nicht seriös beantworten können.

  • Wir können immer nur ein Jahr im Voraus konkret betrachten und auch da müssen wir z.B. schauen: wie viele Kinder werden tatsächlich eingeschult und nicht doch zurückgestellt oder bleiben aufgrund der Korridorregelung (6. Geburtstag zwischen dem 01.07. und 30.09.) noch ein weiteres Jahr im Kindergarten. Danach richtet sich die Anzahl freiwerdender Plätze im Kindergarten und schließlich auch im Krippenbereich, denn unsere älteren Krippenkinder wechseln zum September eines Jahres in den Kindergartenbereich.

Mit den Einschulungen im September ergibt sich somit ein favorisierter Aufnahmezeitpunkt für neue Krippen- und Kindergartenkinder zum 01.09. eines Jahres.

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