Gesetzliche
Rahmenbedingungen
Unser KiFaZ ist mit seiner Krippe und dem Kindergarten eine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung.
Im Evangelisch-Inklusiven Kinder- und Familienzentrum finden die Bundes- und bayerische Landesgesetzgebung ebenso Beachtung wie internationale Gesetzestexte und Konventionen, bspw. zu Kinderrechten.
Insbesondere arbeiten wir nach den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII und XII und dem BayKiBiG – dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Dieses integriert auch Vorgaben zur Betriebserlaubnis, der Finanzierung sowie den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP).
Die Bayerischen Bildungsleitlinien integrierend haben wir den gesetzlichen Auftrag, ausnahmslos jedes Kind in seiner individuellen Entwicklung zu begleiten. Dazu zählen, ihm eine selbstbestimmte, aktive und partizipierende Teilhabe und Teilgabe an dieser Entwicklung zu ermöglichen sowie auf den Erwerb von vielfältigsten Kompetenzen hinzuwirken. Dies trägt zu einer nachhaltigen, resilienten Entfaltung der Persönlichkeit ebenso bei, wie zur Bereitschaft lebenslanges Lernen im Kontext einer sich stets verändernden Gesellschaft zu verstehen und anzunehmen.